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DRK Reise-Service GmbH Reisebedingungen für Pauschalreisen Stand:
01. November 2011 , für Reisen ab
Reisebeginn 01.01.2012 Die
nachstehenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen ab dem 01.01.2012,
die von der DRK Reise-Service GmbH veranstaltet werden. 1. Abschluss
des Reisevertrages a)
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein-steht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. b)
Der Vertrag kommt in der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf der
schriftlichen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie
von uns eine Reisebestätigung. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes nur zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die
Annahme erklären. 2. Bezahlung a)
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises zu
leisten. Der Reisende erhält mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein
ausgehändigt. b)
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn
fest-steht, dass die Reise nicht mehr aus den unter Ziffer 7.b und 7.c
genannten Gründen abgesagt werden kann. c) Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als
Entschädigung das entsprechende Rücktrittsgeld gemäß Ziffer 5.a dieser
Reisebedingungen verlangen. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung in
unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezug-nehmenden Angaben in
unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt ent-haltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Ver-tragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen a)
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur ge-stattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet b)
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für
die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Um-fang zu ändern , wie
sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen. c)
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung verpflichten wir uns, Sie unverzüglich,
spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Sie haben diese Rechte nach unserer Erklärung über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen a)
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten
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Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von der Reise zurück, oder treten Sie
die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen Ersatz für die von uns
getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes berücksichtigen wir gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder
geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale
(siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Wir können
diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich ver-einbarten Reisebeginn pauschalieren: Standard-Gebühren:
Bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25%, ab dem 31.
Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 25. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 18. Tag
vor Reiseantritt 60%, ab dem 11. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 4. Tag vor
Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
90% des Reisepreises. Ausnahme der
Standardregelung, Fluss- und Hochseekreuzfahrten: Bis 121 Tage
vor Reiseantritt 5 %, ab 120 Tage bis 61 Tage vor Reiseantritt 20%, ab 60
Tage bis 31 Tage vor Reiseantritt 40%, ab 30 Tage bis 16 Tage vor
Reiseantritt 60%, ab 15 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 80%, ab 1 Tag vor
Reisebeginn oder am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%. Bei Bus-, Spezial- oder Sonderreisen können
andere Fristen und Pauschalen beim Rücktritt von der Reise gelten. In diesem
Fall werden Sie mit der Reiseausschreibung durch uns informiert. b)
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegt, Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder Beförderungsart (Umbuchung) bis zum 32. Tag vor Reiseantritt vorge-nommen, wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von Euro
50,-- pro Person er-hoben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen
geltend gemacht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.a und
gleich-zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. c)
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Ein-tritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehr-kosten. d)
Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen. 6. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie
einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. 7. Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zu-rücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a)ohne
Einhaltung der Frist Wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unserer-seits
nachhaltig stören, falsche Angaben in dem persönlichen Fragebogen ge-macht haben oder wenn Sie sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen las-sen, die wir aus
anderweitigen Verwendungen der nicht in Anspruch genom-menen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern
erbrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl , wenn in der
Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir
Sie davon zu unterrichten. |
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c) Bis 4
Wochen vor Reiseantritt Wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns entstehenden Kosten einer Überschreibung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten kann. Für uns besteht ein
Rücktrittsrecht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu
vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zu einem
Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die
Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch
gemacht haben. 8. Aufhebung
des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die
Reise durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir für die erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin
sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, ins-besondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzu-befördern.
Die Mehrkosten sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Haftung
des Reiseveranstalters a)
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen (sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben) und die
ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung. b)
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen. 10.
Gewährleistung a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. b) Minderung
des Reisepreises Für die
Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen(Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel
anzuzeigen. c) Kündigung
des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärungen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden
uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallen-den Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. d)Schadenersatz Sie können unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 11.
Beschränkung der Haftung a)
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für
einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. b)
Für
alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei
Personenschäden bis Euro 76.700,-- je Kunde und Reise. Die Haftungs-beschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise
Euro 4.100,--. Liegt der Reisepreis über Euro 1.366,--, ist die Haftung auf
die Höhe des drei-fachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem
Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
c)
Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
er-bringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. |
d)
Sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer bei der Luftbeförderung sind,
haften wir neben dem ausführenden Luftfrachtführer im Rahmen der für diesen geltenden Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind das
Luftverkehrsgesetz bzw. die internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und die Zusatzabkommen für Flüge von uns nach den USA und Kanada.
Die
Warschauer Abkommen sowie die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. e) Kommt
uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die
Bedingungen der jeweiligen Fährschiff-Reederei. 12.
Mitwirkungspflicht a)
Sie verpflichten sich, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei Flugreisen ist die
Haftung des ausführenden Luftfrachtführers durch gesetzliche Bestimmungen
oder Beförderungsbestimmungen beschränkt. b)
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder dem entsprechenden
Leistungs-träger zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, so-fern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. c)
Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise haben sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. nach Ablauf der Frist
können sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne ein Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre
Ansprüche nach § 651c bis § 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Ver-handlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Um-stände; so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren. 14. Pass-,
Visa und Gesundheitsvorschriften a)
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-,
Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen, soweit
sie uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt bekannt sein müssten, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. b)
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Be-sorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die
Verzögerung zu vertreten haben. 15.
Datenschutz Die
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich
sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über Angebote
informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht
wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie
sich bitte direkt an uns. 16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für
diese vorliegenden Reisebedingungen 17.
Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Sitz
der Gesellschaft: 28207 Bremen, Hastedter
Heerstr. 250 Rechtsform:
GmbH Registergericht
Amtsgericht Bremen, HRB 17370 Geschäftsführer:
Andreas Wübbena |