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DRK Reise-Service GmbH
Hastedter Heerstrasse 250
28207 Bremen
Telefon: +49 - (0)421 - 34844-0
Telefax: +49 - (0)421 - 34844-44
E-Mail: info@drk-reise.de
Internet: www.drk-reise.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Andreas Wübbena
Registergericht: Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRB 17370
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 71 56104013
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Hier unsere AGB gültig für Reisen ab
01.01.2010 Seite 1
und Seite 2.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen bis 31.12.2009:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14. Januar 2008
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich
an.
Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte
Erklärung übernommen hat.
b) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf
der schriftlichen Form. Bei oder nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns
eine
Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes nur zustande, wenn
Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zwischen Euro 100,-- und Euro 500,-
zu leisten. Der Anzahlungsbetrag richtet sich nach Reiseart und –dauer und
ergibt
sich aus der Reiseausschreibung. Der Reisende erhält mit der Reisebestätigung
einen Sicherungsschein ausgehändigt.
b) Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn
feststeht,
dass die Reise nicht mehr aus den unter Ziffer 7.b und 7.c genannten Gründen
abgesagt werden kann.
c) Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, können
wir
vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende
Rücktrittsgeld gemäß Ziffer 5.a dieser Reisebedingungen verlangen.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung
in unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung
selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
b) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie
sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen.
c) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung verpflichten wir uns, Sie unverzüglich,
spätestens
jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte nach unserer
Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu
machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie von der Reise zurück, oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir
berechtigt, einen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und für
unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
berücksichtigen
wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. Es bleibt Ihnen unbenommen,
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von
dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten
Reisebeginn pauschalieren:
Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Charter):
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%, ab
dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%, ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem
8. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%, ab
dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem
2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der
Reise 95% des Reisepreises.
Fluss-
Bei Spezial- oder Sonderreisen können andere Fristen und Pauschalen beim
Rücktritt von der Reise gelten. In diesem Fall werden Sie mit der
Reiseausschreibung
durch uns informiert.
und Hochseekreuzfahrten:
b) Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegt, Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
Beförderungsart (Umbuchung) bis zum 22. Tag vor Reiseantritt vorgenommen,
wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von Euro 30,-- pro Person erhoben.
Umbuchungswünsche,
die nach Ablauf dieser Fristen geltend gemacht werden, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.a und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
c) Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns als
Gesamtschuldner
für den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
d) Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung der Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits
nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus anderweitigen Verwendungen der nicht in Anspruch genommen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erbrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich vorgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir Sie davon zu
unterrichten.
DRK Reise-Service GmbH
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen, die von der
DRK Reise-Service GmbH veranstaltet werden.
Linienflüge: Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
vom
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, vom 14. bis 7. Tag vor
Reiseantritt 40% des Reisepreises und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises, jeweils pro Person.
c) Bis 4 W ochen vor Reiseantritt
W enn die Dur chführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten einer Überschr eitung der
wirtschaftlichen
Opfer gr enze, bezogen auf diese Reise, bedeuten kann. Für uns
besteht ein Rücktrittsr echt jedoch nur , wenn wir die dazu führ enden Umstände
nicht zu vertr eten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zu
einem
Rücktritt führ enden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein ver gleichbar
es Ersatzangebot unterbr eitet haben.
Wi rd d ie Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahl -
ten Reisepr eis unverzüglich zurück. Zusätzlich wi rd Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal erstattet, sofer n Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch
gemacht haben.
8. Aufhebung des V ertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wi rd die Reise dur ch bei V ertragsabschluss nicht voraussehbar e höher e
Gewalt
erheblich erschwert, gefähr det oder beeinträchtigt, so können wir für die
erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
W eiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu tr ef fen,
insbesonder
e, falls der Ve rtrag die Rückbeför derung umfasst, Sie zurückzubeför de rn .
Die Mehrkosten sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wi rd d ie Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweiger n, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfor dert. Wir können auch in der W eise Abhilfe schaf fen, dass wir eine
gleich -
wertige Ersatzleistung erbringen.
b) Minderung des Reisep re ises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie ein e
entspr echende Herabsetzung des Reisepr eises verlangen (Minderung). Der
Reisepr eis ist in dem V erhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des V
erkaufs
der Zustand zu dem wirklichen W ert gestanden haben wür de. Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des V ertrages
Wi rd eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wi r
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen de r
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihr em eigenen Inter esse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig dur ch schriftliche Erklärungen –
kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen,
uns erkennbar em Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für di e
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert
wi rd oder wenn die Kündigung des Ve rtrages dur ch ein besonde re s
Inter esse Ihr erseits ger echtfertigt wi rd .
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Te il des Reisepr eises, sofer n diese Leistungen für Sie von Inter esse war en.
d) Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den wir nicht zu vertr eten haben.
11. Beschränkung der Haftung
a) Unser e vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf
den dr eifachen Reisepr eis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden wede r
vorsätzlich noch gr ob fahrlässig herbeigeführt wi rd oder soweit wir für einen
I hnen entstehenden Schaden a llein w egen eines Ve r schuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Für alle Ih re S chadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung,
die n icht a uf V o rsatz o der g ro ber F ahrlässigkeit b eruhen, h aften w ir
b ei P ersonenschäden
bis Eu ro 76.700,-- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für
Sachschäden beträgt je Kunde und Reise Eu ro 4.100,--. Liegt der Reisepr eis
über
Eur o 1.366,-- , ist die Haftung auf die Höhe des dr eifachen Reisep re ises
beschränkt. Ihnen wi rd in diesem Zusammenhang im eigenen Inter esse de r
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als auf Grund inte rn ationaler Über einkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen V orschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten V oraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht wer den kann oder unter bestimmten Vo raussetzungen
ausgeschlossen
ist.
d) Sofer n wir vertraglicher Luftfrachtführ er bei der Luftbeför derung sind,
haften
wir neben dem ausführ enden Luftfrachtfüh re r im Rahmen der für diesen
geltenden
Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind das Luftverkehrsgesetz bzw . di e
inter nationalen Abkommen von Wa rschau, Den Haag, Guadalajara und di e
Zusatzabkommen für Flüge von uns nach den USA und Kanada.
Die W arschauer Abkommen sowie die Zusatzabkommen für den USA- und
Kanada-V erkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführ ers fü r
T od oder Körperverletzung sowie für V erlust und Beschädigung von Gepäck.
e) Kommt uns bei Schi ff sr eisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu,
so
r egelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und
des Binnenschi ff fahrtsgesetzes. Für die Beför derung mit Fährschif fen gelten
di e
Bedingungen der jeweiligen Fährschif f-Reeder ei .
12. Mitwirkungspflicht
a) Sie verpflichten sich, bei auftr etenden Leistungsstörungen mitzuwirken,
eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei Flug re isen ist die Haftung
des ausführ enden Luftfrachtfüh re rs dur ch gesetzliche Bestimmungen oder
Beför derungsbestimmungen beschränkt.
b) Sie sind insbesonder e verpflichtet, Ih re B eanstandungen unverzüglich der
örtlichen
Reiseleitung, sofer n vorhanden, oder dem entspr echenden Leistungsträger
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sor gen, sofer n
dies
möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Ve rjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie inner -
halb eines Monats nach vertraglich vor gesehener Beendigung der Reise uns
gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche gel -
tend machen, wenn Sie ohne ein V erschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert
war en.
14. Pass-, Vi sa- und Gesundheitsvorschrifte n
a) Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von
Pass-, Vi sa- und Gesundheitsvorschriften sowie der en eventuelle Änderungen,
soweit sie uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Ve rkehr erfor derlichen
Sor gfalt bekannt sein müssten, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
ander er Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
b) Wir haften nicht für die r echtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Vi sa
dur ch die jeweilige diplomatische V ertr etung, wenn Sie uns mit der Besor gung
beauftragt haben, es sei denn, dass wir die V erzögerung zu vertr eten haben.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht di e
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese
vorliegenden Reisebedingungen.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Fü r
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der W ohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vo llkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder
gegen Personen, d ie n ach Abschluss d es V ertrages i hre n Wohnsitz o der g
ewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder der en Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend .
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Sitz der Gesellschaft: 28207 Bremen, Hastedter Heerstraße 250
Rechtsform: GmbH
Registergericht Amtsgericht Bremen, HRB 17370
Geschäftsführer: Andreas Wübbena
9. Haftung des Reiseveranstalters
a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen (sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor
Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben) und die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.
b) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
Ihre Ansprüche nach § 651c bis § 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach
dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
c) Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
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